Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für die jetzigen und auch alle zukünftigen Geschäfte, bei denen wir Verkäufer oder Lieferanten sind, gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen erhalten nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt oder bestätigt worden sind. 

 

Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Versand, Lieferung

Alle Angebote, Preise und Zusagen bezüglich eines bestimmten Lieferszeitpunktes sind freibleibend, falls sie nicht schriftlich bestätigt sind. Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung und bei Beförderung mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

 

Teillieferungen behalten wir uns vor. Wir sind berechtigt, die im Vertrag genannte Menge mit max. 10% über bzw. unter zu erfüllen. Eine verspätete Lieferung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere nicht wegen Verzuges. Sie berechtigt den Käufer auch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw. zur Tätigung eines Deckungskaufes. Lieferbeeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, sowie Störungen bei Zulieferbetrieben befreien für die Dauer der Störung und Ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht.

 

Durch behördliche Maßnahmen nach Vertragsabschluss auferlegte Verpflichtungen gleich welcher Art gelten für die Vertragserfüllung als vereinbart. Aus behördlichen Maßnahmen nach Vertragsabschluss entstehende Belastungen oder weitere Erhöhungen gehen stets zu Lasten des Käufers.

3. Mängelrüge

Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Stunden - bei uns eingehend - schriftlich oder fernschriftlich mit genauer Beschreibung der Mängel angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware als angenommen. Mündliche oder fernmündliche Mängelanzeigen sind nicht ausreichend. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen und amtstierärztlich zu attestieren. Beanstandungen des Gewichts müssen uns unverzüglich nach Ankunft der Ware schriftlich oder fernschriftlich per FAX angezeigt werden. Für das Gewicht ist das Abgangsgewicht maßgebend. Für normalen Gewichtsschwund während des Transportes haften wir nicht.

 

Bei begründeter Mängelrüge behalten wir uns vor, nach Rücksendung der beanstandeten Ware Gutschrift zu erteilen oder Ersatz zu leisten. Ist eine Rücksendung nicht möglich, muss ein veterinärärztliches Attest eingereicht werden. Jegliche Schadensersatzansprüche wegen eines durch einen Mangel der gelieferten Ware entstandenen unmittelbaren oder mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. Für Zusicherungen hat der Verkäufer nur einzustehen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgt sind. Nach Beginn der Verarbeitung oder nach Weiterversand sind Mängelrügen in jedem Fall ausgeschlossen. Durch die Mängelrüge wird weder die Abnahme- noch die Zahlungsverpflichtung hinausgeschoben.

4. Zahlung

Zahlungen haben mangels abweichender Vereinbarungen innerhalb 28 Tage nach Erhalt der Ware netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Zahlungen mit etwaiger Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist dem Käufer jedoch insoweit gestattet, als wir durch schriftliche Gutschrifterklärung Gegenforderungen anerkannt haben. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank vom Fälligkeitstage an berechnet, ohne das es einer besonderen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, die Annahme von Akzepten bleibt in jedem Einzelfall vorbehalten.

 

Nicht fristgemäße Bezahlung berechtigt uns bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung, der aus dem Auftrag noch zu liefernde Menge ohne das eine Schadenersatzverpflichtung entsteht.

Ergibt sich zu irgendeiner Zeit nach Vertragsabschluss oder Lieferung, dass sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtert haben, sind wir für diesen Fall berechtigt, ohne dass die Entscheidung einer Nachprüfung unterliegt, vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Be- und Verarbeitung der gelieferten Waren sowie deren Vermischung mit anderen Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen.

 

Mehrfrachten, Versand- und sonstige Spesen sowie eine Wertminderung der Ware sind uns zu ersetzen, es sei denn, der Käufer leistet innerhalb drei Tagen angemessene Sicherheit, bzw. Vorkasse. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Käufers nach unserer Beurteilung mindern, werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Dieses gilt auch für Ansprüche aus noch laufenden Wechseln.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen.

 

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit den Käufern entstehenden Forderungen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung des Saldos. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar verarbeitet oder vermischt, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache sowie an der gesamten Menge zu einem Anteil, der dem Wert der Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der anderen Waren entspricht. Während und auch nach der Verarbeitung der Ware ist der Käufer Verwahrer derselben für uns. Die neue Sache wird als Vorbehaltsware behandelt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Alle sonstigen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, sind unzulässig.

 

Der Käufer tritt hiermit alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung, den Verlust, der Beschädigung o.ä. der dem Verkäufer gehörenden bzw. mitgehörenden Ware sowie Ansprüche aus dem Untergang des Eigentums schon jetzt an den Verkäufer ab. Bei Miteigentum ist eine dem Wert des Miteigentumsanteils entsprechender Teilbetrag abgetreten.

 

Hat der Käufer schon früher über seine Forderungen aus Verkäufen verfügt, insbesondere durch eine Globalzession oder die von ihm hergestellten und herzustellenden Waren im voraus Dritten übereignet, so ist er zur Verarbeitung und Verfügung der von uns gelieferten Waren nicht berechtigt. Eine solche Vorausverfügung über die Ware oder über eine Verkaufsforderung zugunsten eines Dritten berechtigt uns zum Rücktritt und zu Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder anderweitig in sie vollstreckt, so ist der Käufer verpflichtet, uns sofort zu verständigen und alle zur Verfolgung unserer Rechte notwendigen Urkunden zuzusenden. Die sich aus unserer Intervention ergebenden Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Dasselbe gilt, falls anwaltliche oder gerichtliche Hilfe zur Wahrung der Eigentums- oder Forderungsrechte sonst geboten erscheint.

 

Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Wir werden die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

 

Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zieht der Käufer die abgetretenen Forderungen ein, so nimmt er alle ihm zufließenden Zahlungen - gleichgültig wie sie erfolgen - nur als unser Vertreter in Empfang. Wir geben die uns, nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass bei Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzware zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

 

Kommt der Käufer den ihm obliegenden Verpflichtungen nach Maßgabe der vorstehenden Bedingungen nicht nach, tritt insbesondere eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, sind wir berechtigt, die Ware (Eigentumsvorbehalts- und verarbeitete Ware) in unmittelbaren Besitz zum Zwecke der Verwertung zu nehmen. An die gesetzlichen Vorschriften über den Pfandverkauf sind wir nicht gebunden.

6. Schlussbestimmungen

Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt als vereinbart. Wir haben Daten über Sie nach dem Datenschutzgesetz gespeichert.

 

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Unternehmens.

 

Sollten Teile der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen vereinbaren die Parteien hiermit eine Bestimmung, die dem Vertragszweck nahe kommt.

EDV Fleisch Erwin Dieckmann GmbH, Auf dem Haarkamp 31a, D-49219 Glandorf